Zahlung
2) Sollte der Käufer eine Rechnung oder einen Teil davon per Scheck bezahlen, der später nicht eingelöst wird, behält sich der Verkäufer das Recht vor, das Konto des Käufers mit allen Gebühren zu belasten, die mit der Bearbeitung eines solchen nicht eingelösten Schecks verbunden sind.
3) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle Waren zurückzunehmen, für die die Zahlung überfällig ist, und zu diesem Zweck gewährt der Käufer dem Verkäufer und seinen Vertretern hiermit ein unwiderrufliches Recht und eine Lizenz, alle oder einen Teil seiner Räumlichkeiten oder Standorte zu betreten, um solche Waren zurückzuholen.
Die Zahlung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats nach dem Versanddatum bei uns eingegangen sein. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Zinsen auf überfällige Beträge zu berechnen und Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.